GKV-Verhaltenskodex

Präambel

Der GKV repräsentiert über seine Trägerverbände AVK, IK, pro-K und TecPart ca. 1200 Unternehmen
(Stand 2010). Die Mitgliedsunternehmen bekennen sich ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Corporate Social Responsibility).
Der vorliegende GKV-Verhaltenskodex ist eine freiwillige Vereinbarung, mit der die
Mitgliedsunternehmen insbesondere die Einhaltung globaler Forderungen an ethisches und
moralisches Handeln, wie auch die Vorgaben eines wettbewerbs- und kartellrechtlich richtigen
Verhaltens (Compliance) gewährleisten wollen. Dies bedeutet auch die Förderung von fairen und
nachhaltigen Standards im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie eigenen
Unternehmensangehörigen.
Die anerkennenden Unternehmen informieren ihre Unternehmensanghörigen in regelmäßigen
Abständen über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze dieses Verhaltenskodexes.
Darüberhinaus streben sie an, dass sich auch Lieferanten an diesen Inhalten orientieren.
Der GKV-Verhaltenskodex ist als Selbstverpflichtung konzipiert. Die Zertifizierung der teilnehmenden
Unternehmen erfolgt durch den GKV bzw. seine Trägerverbände.

I. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens.

2. Gesetze, Normen und ethischen Verhaltensweisen

Das Unternehmen hält die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen es tätig
ist, ein. Es orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere
Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde

3. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher

Das Unternehmen praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und
Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt es einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen
werden beachtet.

4. Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden vom Unternehmen und seinen Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die
Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

II. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben

1. Kartellrecht

Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insb.
das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet.
Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie
einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen des Unternehmens.

2. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption

Das Unternehmen lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch
nicht.
Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder
Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insb. dürfen Unternehmensangehörige keine
Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen
werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.
Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch
keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten
werden.
Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

III. Globale Richtlinien

1. Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt.
Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und
Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und
internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

2. Kinderarbeit

Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die
entsprechenden Gesetze werden eingehalten.

3. Zwangsarbeit

Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei
sowie diesen ähnliche Zustände wird abgelehnt. Unternehmensangehörige dürfen weder direkt noch
indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.

4. Entlohnung

Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens
zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (bar,
Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu
stellen.

5. Arbeitszeit

Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den
einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen.

6. Gesundheit und Arbeitsschutz

Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende Systeme einzurichten, die Risiken für
Gesundheit und Sicherheit vermeiden.

7. Umweltschutz

Das Unternehmen beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umweltschonende
Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang mit den
Grundsätzen der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen geht das Unternehmen mit natürlichen
Ressourcen verantwortungsvoll um.

IV. Ethische und soziale Grundsätze

1. Nicht-Diskriminierung

Das Unternehmen lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab,
insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft,
Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis,
Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale.

2. Belästigung

Das Unternehmen missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.

3. Meinungsfreiheit

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.

4. Privatsphäre

Die Privatsphäre wird geachtet.

V. Einhaltung des Verhaltenskodex

1. Maßnahmen

Das Unternehmen bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen seinen
Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung.

2. Zertifizierung

Voraussetzung für eine Zertifizierung ist eine vom GKV oder seinen Trägerverbänden durchgeführte
Befragung im Rahmen einer Selbstauskunft. Dabei ist ein 2-Jahres-Rhythmus einzuhalten.
Die zertifizierten Unternehmen können in geeigneter Weise durch den GKV und seine
Trägerverbände bekannt gemacht werden. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten das Recht, ein
Kodex-Logo des GKV zu nutzen.
Erfüllen die teilnehmenden Unternehmen die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht oder nicht
mehr, wird ihnen das Zertifikat der Compliance-Initiative entzogen.