GKV-Verhaltenskodex
Präambel
Der GKV repräsentiert über
seine Trägerverbände AVK, IK, pro-K und TecPart ca. 1200
Unternehmen
(Stand 2010). Die Mitgliedsunternehmen bekennen sich ausdrücklich
zu ihrer gesellschaftlichen
Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Corporate
Social Responsibility).
Der vorliegende GKV-Verhaltenskodex ist eine freiwillige Vereinbarung,
mit der die
Mitgliedsunternehmen insbesondere die Einhaltung globaler Forderungen
an ethisches und
moralisches Handeln, wie auch die Vorgaben eines wettbewerbs- und
kartellrechtlich richtigen
Verhaltens (Compliance) gewährleisten wollen. Dies bedeutet auch
die Förderung von fairen und
nachhaltigen Standards im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie
eigenen
Unternehmensangehörigen.
Die anerkennenden Unternehmen informieren ihre Unternehmensanghörigen
in regelmäßigen
Abständen über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze
dieses Verhaltenskodexes.
Darüberhinaus streben sie an, dass sich auch Lieferanten an diesen
Inhalten orientieren.
Der GKV-Verhaltenskodex ist als Selbstverpflichtung konzipiert. Die
Zertifizierung der teilnehmenden
Unternehmen erfolgt durch den GKV bzw. seine Trägerverbände.
I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens.
2. Gesetze, Normen und ethischen Verhaltensweisen
Das Unternehmen hält die geltenden
Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen es tätig
ist, ein. Es orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen
Werten und Prinzipien, insbesondere
Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde
3. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher
Das Unternehmen praktiziert nach
den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und
Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt es einen vertrauensvollen Umgang.
Verbraucherschützende Normen
werden beachtet.
4. Geschäftsgeheimnisse
Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern
werden vom Unternehmen und seinen
Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe
vertraulicher Informationen an
Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
Dies gilt für die
Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
fort.
II. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben
1. Kartellrecht
Das Unternehmen verpflichtet sich
zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insb.
das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden
beachtet.
Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen,
Verkaufsgebiete oder Kunden sowie
einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen
des Unternehmens.
2. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption
Das Unternehmen lehnt Bestechung
und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch
nicht.
Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen
Abhängigkeiten oder
Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insb. dürfen
Unternehmensangehörige keine
Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise
angenommen
werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen
können.
Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen,
ist zu beachten, dass dadurch
keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen
Normen eingehalten
werden.
Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen
Maßnahmen geahndet.
III. Globale Richtlinien
1. Menschenrechte
Die international anerkannten Menschenrechte
werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt.
Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen
mit Würde und
Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang
mit den geltenden nationalen und
internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten
erfolgen.
2. Kinderarbeit
Kinderarbeit und jegliche Art von
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die
entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
3. Zwangsarbeit
Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft,
Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei
sowie diesen ähnliche Zustände wird abgelehnt. Unternehmensangehörige
dürfen weder direkt noch
indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung
gezwungen werden.
4. Entlohnung
Alle Beschäftigten sollen für
eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens
zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer
Weise auszuzahlen (bar,
Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem
Umfang zur Verfügung zu
stellen.
5. Arbeitszeit
Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden
nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den
einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger
Basis erfolgen.
6. Gesundheit und Arbeitsschutz
Die nationalen und internationalen
Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit
am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende Systeme
einzurichten, die Risiken für
Gesundheit und Sicherheit vermeiden.
7. Umweltschutz
Das Unternehmen beachtet die Ziele
eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umweltschonende
Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang
mit den
Grundsätzen der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen geht
das Unternehmen mit natürlichen
Ressourcen verantwortungsvoll um.
IV. Ethische und soziale Grundsätze
1. Nicht-Diskriminierung
Das Unternehmen lehnt eine Diskriminierung
bei der Anstellung oder Beschäftigung ab,
insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder
nationaler Herkunft,
Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung,
Alter, Glaubensbekenntnis,
Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer
persönlicher Merkmale.
2. Belästigung
Das Unternehmen missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.
3. Meinungsfreiheit
Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.
4. Privatsphäre
Die Privatsphäre wird geachtet.
V. Einhaltung des Verhaltenskodex
1. Maßnahmen
Das Unternehmen bringt in geeigneter
Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen seinen
Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und
achtet auf dessen Einhaltung.
2. Zertifizierung
Voraussetzung für eine Zertifizierung
ist eine vom GKV oder seinen Trägerverbänden durchgeführte
Befragung im Rahmen einer Selbstauskunft. Dabei ist ein 2-Jahres-Rhythmus
einzuhalten.
Die zertifizierten Unternehmen können in geeigneter Weise durch
den GKV und seine
Trägerverbände bekannt gemacht werden. Die teilnehmenden
Unternehmen erhalten das Recht, ein
Kodex-Logo des GKV zu nutzen.
Erfüllen die teilnehmenden Unternehmen die Voraussetzungen für
die Zertifizierung nicht oder nicht
mehr, wird ihnen das Zertifikat der Compliance-Initiative entzogen.


